Wichtige Frage für HD-Kunden mit Kabelanschluss – Sonderkündigungsrecht bei Nicht-Einspeisung der neuen Sky HD Sender im Kabel?

In den letzten Tagen sind viele Fragen rund um die neuen Sky HD Sender aufgetaucht – Eine davon ist die, ob man als Sky Kunde mit Kabelanschluss und HD-Abo den bestehenden Vertrag per Sonderkündigungsrecht kündigen kann, weil die neuen Sky HD Sender (noch) nicht im Kabel starten. Planet of Sports klärt auf!

Auch ich habe mir diese Frage gestellt. Als Kabelkunde, der jeden Monat den gleichen Preis zahlt, genauso wie ein Kunde mit Sat-Empfang, stellt man sich nun die Frage, ob man dagegen etwas tun kann? Als Kabelkunde bekommt man in ausgebauten Gebieten alle bisherigen sieben Sky-HD Sender. In nicht ausgebauten Gebieten, wie meinem zum Beispiel, stehen momentan nur vier Sky HD Sender zur Verfügung. Ab Freitag, also ab dem 13. August startet Sky dann weitere drei HD-Sender. Nur per Sat und über den Kabelnetzbetreiber NetCologne, kann man diese Sender empfangen. Problem für den Kabelkunden ist einfach, dass man wie bereits beschrieben, den selben Preis bezahlt, dafür aber weniger Leistung bekommt.

Fakt ist, dass es bisher keine Informationen gibt, wann und überhaupt die drei neuen Sky HD Sender ins Kabel eingespeist werden. Einige Quellen behaupten, dass verhandelt wird, andere sagen das genaue Gegenteil. Am Ende ist es der Kunde, der auf der Strecke bleibt, weil dieser nicht weiß, was nun Sache ist. Es kann sein, dass die Sender in einer Woche, in einem Monat, aber auch erst in fünf Monaten eingespeist werden. Anzeichen für keine sofortige Einspeisung sind die, dass Kabel Deutschland gestern drei neue HD Sender bestätigt hat, die in den nächsten Monaten starten sollen. Man geht davon aus, dass KDG diese in einem eigenen Pay TV Paket verkaufen könnte. Wenn dies so kommt, würde Kabel Deutschland sich ins eigene Fleisch schneiden, denn es ist ja logisch, dass man eher seine eigenen Pakete verkaufen möchte, anstatt die von anderen Sendern bzw. Betreibern, wie in diesem Fall Sky.

Es ist am Anfang immer wichtig zu wissen, was wird verändert bzw. was sieht man in Zukunft nicht mehr, was man aber vorher gesehen hat – Da wären zum Beispiel:

  • Bundesliga Einzelspiel am Samstag, manchmal Sonntag (Nun auf Sky Sport HD 2)
  • Formel 1 Qualy und Rennen (In Zukunft oft auf Sky Sport HD 2)
  • Golf (Einige Übertragungen in Zukunft auf Sky Sport HD 2)
  • Premier League (Meist auf Sky Sport HD 2)
  • DEL (Viele Spiele auf Sky Sport HD 2)
  • uvm.

Kommen wir zurück zur eigentlichen Frage – Ist es möglich, sein Sky Abo zu kündigen, weil man die neuen Sky HD Sender nicht empfangen kann?

Nein!

Eine Begründung von einem Anwalt und Notar:

Aber als Rechtsanwalt und Notar kann ich gern bestätigen, dass es in diesem Fall jedenfalls von Gesetzes wegen kein Sonderkündigungsrecht gibt. Man kauft bei Sky Programmakete und die bleiben ja bestehen. Wenn zu einzelnen Programpaketen bestimmte Sender dazukommen, man aber das Pech hat, einen KNB zu haben, der diese nicht einspeist, kann man das seinem Vertragspartner Sky doch nicht vorwerfen. Das gilt auch, wenn innerhalb der Programmpakete bestimmte Inhalte verschoben werden.

Quelle: DF Forum

Ich bin jetzt kein Experte im Fachchinesisch, aber in der Sky AGB steht geschrieben:

1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.

Wie interpretiert man das nun? Es sind meiner Meinung nach keine Kabeldurchleitungsrechte verletzt wurden, denn die bestehenden funktionieren. Im Grunde geht es, meiner Interpretation nach um neue Kabeldurchleitungsrechte, um eben diese neuen Sender ins Kabel einzuspeisen zu können. Dies hat Sky (bisher) nicht getan. Die Gründe sind nun einmal dahingestellt. Man stellt sich nun also doch die Frage, ob man mit einer Sonderkündigung durchkommen (könnte). Ganz ehrlich, ich bin mir nicht sicher. In den Foren wird diskutiert, aber die meisten gehen davon aus, dass es nicht funktioniert.

Ein User schrieb:

Da Sky bereits in seinen Vertragbedingungen darauf hinweist, dass die Empfangbarkeit der HD-Sender über Kabel vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber abhängig ist, dürfte es mit einem Sonderkündigungsrecht schlecht aussehen.

Quelle: DF Forum

So ist es auch – Wenn man ein Sky Abo abschließt, dann findet man bei der Bestellung diesen Abschnitt:

3) Wie komme ich in den Genuss von HD?
Ab € 5 mtl. können Sie zu jedem Ihrer Pakete bestimmte HD Sender hinzubuchen. Für das Sky Welt Paket: Discovery HD, National Geographic HD, History HD und Eurosport HD. Für das Sky Film Paket: Cinema HD und Disney Cinemagic HD sowie ab 13.8. Sky Cinema Hits HD und Sky Action HD. Für das Sport Paket oder Fußball Bundesliga Paket: Sky Sport HD 1 und ab 13.8. Sky Sport HD 2. Zum Empfang benötigen Sie einen HD-Receiver „geeignet für Sky“. Bei Empfang über Kabel hängt die Empfangbarkeit der HD Sender vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber ab.

Empfehlen würde ich, einfach Druck auf die jeweiligen Kabelnetzbetreiber auszuüben. Alles andere hat wohl wenig Aussicht auf Erfolg. Versuchen kann man es, ob es klappt, ich weiß es nicht.

Wenn es neue Infos zu diesem, wie ich finde, sehr spannenden Thema gibt, dann werde ich dies hier veröffentlichen.

Geschrieben von Florian Hellmuth

Veröffentlicht von Florian

Medien-Blogger, Community-Manager, Sportfan.

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